Dazu gehört auch die Pflicht, Falschmeldungen zu korrigieren, beispielsweise durch Veröffentlichung einer Berichtigung oder Gegendarstellung in der nächsten Ausgabe der Publikation.
Gegen Falschmeldungen gibt es einen zivilrechtlichen Anspruch auf eine Berichtigung gegen die Publikation, die die unzutreffende Meldung verbreitet hat.
Wer versehentlich eine falsche Steuererklärung abgibt und dies nachträglich erkennt, ist zur unverzüglichen Anzeige und Berichtigung des Fehlers verpflichtet.