Er wurde zunächst Mitglied des Finanzausschusses sowie des Rentenausschusses und war in den Haushaltsjahren 1923 bis 1926 Berichterstatter für den Rentenhaushalt.
Der Ausschuss kann nach einer Abstimmung einen Berichterstatter aus der Mitte seiner Mitglieder einsetzen, der den Mehrheitsbeschluss im Landtag vorzustellen und zu vertreten hat.