Anders als bei den Naturschutzgebieten bedarf es zur Wirksamkeit des gesetzlichen Biotopschutzes keiner weiteren rechtlichen Festlegung oder Ausweisung mehr.
Dennoch hat die Ausweisung von bisher unbebauten Flächen als Bauland im Flächennutzungsplan praktisch eine Wertsteigerung der betroffenen Grundstücke zur Folge.