Sie wurden im Zug der Laufbahnreformen und der Aussetzung der Wehrpflicht eingeführt, um auf der Mannschaftsebene Berufssoldaten Leistungsanreize zu verschaffen.
Bereits getroffene Vollstreckungsmaßnahmen bleiben bestehen, sofern sie nicht ausdrücklich aufgehoben werden oder rückwirkende Aussetzung der Vollziehung angeordnet wurde.
Die Ergebnisse sahen eine Aussetzung der Musterung und Einberufung vor, da eine Verpflichtung zum Grundwehrdienst als sicherheitspolitisch nicht mehr erforderlich erachtet wurde.
Aufgrund von nicht zur Verfügung stehenden Truppen und der mangelnden Qualität der afghanischen Partnereinheiten habe dieser die Aussetzung der Operation beantragt.