Andere Grundrechte sind für eine demokratische Regierungsform unerlässlich und damit über das Demokratieprinzip geschützt, jedoch in ihrer Ausgestaltung abänderbar.
Diskriminierung wegen der Geschlechtsidentität soll verhindert werden, und der Geschlechtseintrag auf Personalausweis, Geburtsurkunde und anderen Dokumenten soll „schnell, transparent und leicht zugänglich“ abänderbar sein.
Später, als die Kirchen als dem Staat untergeordnet verstanden wurden, verstand die Legaltheorie die Verträge als abgesprochene (und damit auch einseitig abänderbare) staatliche Gesetze.