So zählen z. B. Ziervögel, Fische in Aquarien, Kleintiere wie Hamster, Kaninchen, Meerschweinchen oder kleine ungiftige Schlangen sowie Schildkröten usw. zum vertragsgemäßen Gebrauch einer Mietwohnung.
Sie werden seit den 1950er Jahren sehr regelmäßig eingeführt und sind wegen ihres attraktiven Federkleids und ihrem zutraulichen und zahmen Wesen mittlerweile beliebte Ziervögel.