Kann der Käufer den Kaufpreis nicht bezahlen, haftet er hierfür mit seinem gesamten Vermögen, der Gläubiger kann seinen Zahlungsanspruch notfalls auch durch Zwangsvollstreckung durchsetzen lassen.
Ausgangslage ist die, dass der Schädiger durch eine von ihm bzw. von seinem Vertreter begangene unerlaubte Handlung gegen den Verletzten eine Forderung erlangt – z. B. einen Zahlungsanspruch aus einem Kaufvertrag.