In dem Fall war nach einem Gutachten festgestellt worden, dass zu umfangreiche Deinstallationen bei einem Einbau eines Wasserzählers vorgenommen wurden.
Ein Vermieter kann für die Betriebskostenabrechnung auch die Daten eines nicht geeichten Wasserzählers verwenden, wenn er nachweisen kann, dass die Angaben stimmen.
In der Trinkwasserinstallation werden Rückflussverhinderer im Hausanschluss hinter dem Wasserzähler verbaut, um ein Rückwärtsdrehen des Zählwerks bei Druckschwankungen zu vermeiden.