Im 19. Jahrhundert wurden Steuern eingeführt, die die Liebhaber, die sich meist nicht mit einem Vogel in der Voliere begnügten, am Geldbeutel treffen sollten.
Bei der Anlage handelte es sich keinesfalls um einen Bärenzwinger, wie er im Volksmund heißt, vielmehr handelte es sich bei den kleinen „Ställen“ um Volieren.