Das Versicherungsverhältnis ist der wesentlichste Teil der Mitgliedschaft in einem VVaG und umfasst die sich aus dem Versicherungsvertrag ergebenden Rechte und Pflichten.
Eine Folgekostenversicherung ist ein Versicherungsvertrag, der einen Versicherungsnehmer vor finanziellen Folgen von schicksalhaften Komplikationen nach medizinisch nicht indizierten Maßnahmen (Schönheitsoperationen) schützt.
Ebenso bestand kein Recht zum Widerruf, wenn die Willenserklärung von einem Notar beurkundet worden war, sowie beim Abschluss von Versicherungsverträgen.