Im Rahmen des Abbaus von Steuervorteilen wird regelmäßig die Einschränkung des Verlustausgleiches diskutiert, da dieser die Grundlage für zahlreiche Steuersparmodelle ist.
1 der Bundespflegesatzverordnung sah ein Gewinn- oder Verlustausgleich für den abgelaufenen Pflegesatzzeitraum vor (Kostendeckungsprinzip) (Selbstkostendeckungsprinzip).
Dadurch können etwaige Mehrfachbelastungen im Konzern verhindert werden; insbesondere kann ein Verlustausgleich zwischen den Mitgliedern der Organschaft erreicht werden.
3 Satz 1 AktG, also die Pflicht der abhängigen Gesellschaft zur Abführung des ganzen Gewinns und die Pflicht der herrschenden Gesellschaft zum Verlustausgleich (Abs.