Die einzige Beschränkung war, dass der Gesetzesvorschlag im Einklang mit der Verfassung zu sein hatte, er brauchte jedoch nicht die Zustimmung vom Verfassungsrat.
Treten ernannte Mitglieder des Verfassungsrates eine solche Funktion an, scheiden sie automatisch aus dem Verfassungsrat aus, bei geborenen Mitgliedern ruht dann die Mitgliedschaft.
Als Mitglied des Verfassungsrates wirkte er 1884/85 an der Ausarbeitung einer neuen Kantonsverfassung mit, wobei insbesondere die Erweiterung der Volksrechte zu seinen Hauptanliegen zählte.
Eine neue Verfassung, die die Rückkehr zur Demokratie ermöglichen sollte, wurde durch einen von der Militärführung bestimmten Verfassungsrat ausgearbeitet.