Angestrebt wird die gegenseitige Kontrolle von Verfassungsorganen eines Staates zur Herstellung eines dem Erfolg des Ganzen förderlichen Systems partieller Gleichgewichte.
Die Ministerpräsidentenkonferenz ist im Gegensatz zum Bundesrat kein Verfassungsorgan und auch nicht an der Gesetzgebung des Bundes oder der Länder beteiligt.
Da die Mitglieder der Verfassungsorgane des Bundes in keinem Dienst-, sondern in einem Amtsverhältnis stehen, werden ihre Wohnungen nicht als Dienst-, sondern als Amtswohnungen bezeichnet.
Außerhalb der Verfassungsorgane widmen sich zudem die politischen Parteien der Hansestadt, aber auch andere Institutionen, Vereine, Verbände und bürgerlichen Interessengruppen unterschiedlichen Themenbereichen.
Das Bundesverfassungsgericht bewahrt als unabhängiges Verfassungsorgan die Funktion der Grundrechte, das politische und staatsorganisatorische System und entwickelt sie weiter.