Der Widerruf bezeichnet ein Gestaltungsrecht des Verbrauchers, nach dessen Ausübung der Verbraucher und der Unternehmer an ihre auf den Abschluss eines Verbrauchervertrags gerichteten Willenserklärungen nicht mehr gebunden sind.
Das Bundesarbeitsgericht hat auch den Arbeitsvertrag sowie eine Lehrgangsvereinbarung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber als Verbrauchervertrag behandelt.