Für Unfallfolgen haben sich bei Versicherern in langjähriger Entwicklung Erfahrungswerte gebildet, an denen sich die Schätzung der Minderung der Erwerbsfähigkeit orientiert.
Neben systemischen Unfallfolgen bei Patienten wie Schock, Organversagen oder Sepsis sind vielfach Weichteilstrukturen, innere Organe, Knochen und Gelenke verletzt.
Zur Ermittlung der Ursachen können bei schwerwiegenden Unfallfolgen Unfallrekonstruktionsgutachten erstellt werden, die von den Gerichten angefordert werden.