Es weist aufgrund der Auswirkungen der Energieerzeugung, der Energieverteilung und des Energieverbrauchs auf Natur und Umwelt zunehmend engere Bezüge zum Umweltrecht auf.
Zudem ist er Mitglied der Redaktionskommission der Zeitschrift «Umweltrecht in der Praxis» und Mitglied der Redaktion des «Zentralblatts für Staats und Verwaltungsrecht».
Das deutsche Recht kennt darüber hinaus die Verbandsklage, welche mit der Sammelklage vergleichbar ist und überwiegend im Umweltrecht Anwendung findet.
Im Gegensatz zur gängigen Praxis des internationalen Umweltrechts werden die individuellen Beiträge der Staaten nicht international ausgehandelt und die Zielerreichung ist nicht bindend.