Da die Kinderhilfe ihre Finanzen und Buchhaltung jährlich von einer unabhängigen Treuhandgesellschaft prüfen lässt, bleibt die Spendenfinanzierung transparent.
Die 1992 bereits eingetragenen Rechtsagenten sind auch weiterhin befugt, die Tätigkeit eines verantwortlichen Geschäftsführers einer Treuhandgesellschaft auszuüben (Art 56 TrHG).