Optische Materialeigenschaften (z. B. Spiegelung, Transparenz, Glanzlicht usw.) werden in einer separaten Materialdatei definiert, die auch Angaben zu Texturierungen enthalten kann.
Diese Vorschriften dienen insbesondere der Transparenz, sollen den Verbraucher vor Übereilung schützen und die Vergütung auf wenige, nachprüfbare Gebührenarten einschränken.
Einige Beispiele sind das Referendum gegen die Beschaffung des Gripen, die Korrektur-Initiative, die Gletscher-Initiative sowie die Konzernverantwortungsinitiative und die Transparenz-Initiative.