Die Tonbandaufnahmen waren, einmalig in der deutschen Justizgeschichte, wegen der vielen Zeugen und der absehbaren Verfahrenslänge eigens vom Bundesgerichtshof genehmigt worden.
Anschließend wurde eine Tonbandaufnahme davon abgespielt, damit die Mitarbeiter im Hintergrund genügend Zeit hatten, um die geratenen Preise herauszusuchen und auf die Bühne zu bringen.
Alle Journalisten und Gäste, die nicht der Partei angehörten, waren ausgeschlossen und alle Aufzeichnungen – auch die sonst üblichen Tonbandaufnahmen – streng verboten.
Auch nach Einzug der elektronisch gesteuerten Videotechnik Mitte der 1990er Jahre, die Tonbandaufnahmen allmählich durch digitale Medienspeicher ersetzte, behielt man die Schleifentechnik bei.