Hierbei handelt es sich insbesondere um Bestimmungen aus dem Abfall-, Artenschutz-, Arzneimittel-, Betäubungsmittel-, Gentechnik-, Marken-, Tierseuchen- oder Waffenrecht.
Somit bestand die Möglichkeit, die bisherige „papiergestützte“ Berichterstattung zum Auftreten von Tierseuchen durch ein zu schaffendes elektronisches Meldungssystem zu ersetzen.