Eine Zwangsschlichtung ist im Arbeitsrecht eine gesetzliche Regelung, nach der Tarifkonflikte nicht durch Arbeitskämpfe, sondern durch eine obligatorische Schlichtung entschieden werden.
Bei Tarifkonflikten gab es allerdings die staatliche Zwangsschlichtung und die Schlichter konnten bindende kollektive Lohnvereinbarungen gegen den Willen der Tarifparteien durchsetzen.
Dass der Tarifkonflikt, der zunächst unauffällig begann, rasch eine bislang unbekannte Dimension erreichen konnte, hing in erster Linie mit Entwicklungen im Unternehmerlager zusammen.