Eine Zwangsschlichtung ist im Arbeitsrecht eine gesetzliche Regelung, nach der Tarifkonflikte nicht durch Arbeitskämpfe, sondern durch eine obligatorische Schlichtung entschieden werden.
Dass der Tarifkonflikt, der zunächst unauffällig begann, rasch eine bislang unbekannte Dimension erreichen konnte, hing in erster Linie mit Entwicklungen im Unternehmerlager zusammen.