Obwohl die Steuergesetze den Begriff des Wirtschaftsgutes häufig verwenden (seit 1934 steht er im Einkommensteuergesetz), so kennt das Steuerrecht keine Legaldefinition.
Zum Steuerrecht im engeren Sinne werden alle Steuergesetze gerechnet – im weiteren Sinne zählen auch die Gesetze zur Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit dazu.