Dies führt zu einer Vereinfachung des Steuerverfahrens für die Finanzbehörden sowie für den Leistenden und dient der Bekämpfung der Steuerverkürzung im Bereich der Umsatzsteuer (Steuerbetrug).
Wer wegen Schwarzarbeit oder Steuerbetrug strafrechtlich verurteilt worden ist, der soll seinen Anspruch auf ein bedingungsloses Einkommen verlieren und nur noch Lebensmittelgutscheine erhalten.
In der Abschlusserklärung steht außerdem das Bekenntnis zu mehr Datenaustausch über Finanzkonten, um Steuerbetrug besser zu bekämpfen, sowie die Absicht, gegen Gewinnverkürzungen und Gewinnverlagerungen bei Steuerzahlungen vorzugehen.