Zusätzliche Serviceleistungen, wie zum Beispiel Verpflegungs- und Reinigungsleistungen sowie Servicepersonal, dürfen in der Regel bei einer privaten Zimmervermietung den Mietern nicht angeboten werden.
Lokführer, Zugbegleiter, das Verkaufs- und Servicepersonal an den Bahnhöfen sowie das Personal für die Zugsvorbereitung sind Mitarbeiter des Personenverkehrs.
Dahingegen haben Geräte, bei denen eine Aktualisierung meist nur durch offizielles Servicepersonal vorgenommen wird, in der Regel keinen solchen Schutz.