Da Gedanken die Eigenschaft der Intentionalität haben, neuronale Prozesse jedoch nichtintentional seien, ließen sich Gedanken nicht auf neuronale Prozesse reduzieren.
Gerechtigkeit und Menschenliebe seien keine Pflichten; vielmehr seien sie die beiden „Kardinaltugenden“, aus denen sich alle übrigen Tugenden ableiten ließen.
Sein Pflichtgefühl und seine Gehorsamspflicht seien mehr von den Grundsätzen althergebrachten Beamtentums als von nationalsozialistischem Gedankengut und Zielsetzung bestimmt gewesen.