Mit beiden Treibladungstypen wurde eine Mündungsgeschwindigkeit von 471 m/s erreicht, bei einer Rohrerhöhung von +8,7° ergab dies eine Schussweite von 3660 m.
Im Jahre 1907 legte die Artillerieprüfungskommission die Anforderungen für einen 21-cm-Mörser fest, der eine maximale Schussweite von über 9000 Metern haben sollte.