Das Entfernen des Schnurgerüstes darf insofern erst dann komplett vorgenommen werden, wenn die Bodenplatte gegossen worden ist, weil dann diese die baurechtlich relevanten Punkte wieder darstellt.
Das Schnurgerüst oder auch der Schnurbock dient im Bauwesen zur Absteckung und Positionierung der Außenkanten eines zu errichtenden Gebäudes und dessen Baugrube.