Die aufgezwungene Arbeit sollte der Disziplinierung dienen, da der hintergründige Zweck der Anstalten eher im Gedanken der Resozialisierung als der Bestrafung lag.
Ziel der Behörde ist es also, den Gefangenen die Resozialisierung zu ermöglichen und diese gleichzeitig während der Zeit ihrer Haft von der Bevölkerung abzuschließen.
Ein Kerngedanke dieser Reform war, statt der für die Resozialisierung als unvorteilhaft eingeschätzten Gruppenhaft Einzelhaft für die Gefangenen vorzusehen.