Die Abdikation (von ‚sich lossagen‘), auch Abdankung oder Renunziation genannt, ist der förmliche Verzicht auf ein öffentliches Amt durch den Inhaber, insbesondere der Thronverzicht eines Monarchen.
Im älteren deutschen gemeinen Recht musste sich der Veräußerer anscheinend von seinem Grundstück lossagen, was durch Renunziation (Verzicht, Besitzübertragung) auf dem Grundstück etwa durch feierliches Verlassen geschah.