In den Jahren 1947 und 1948 war dies auch zunehmend von politischer Bedeutung in Fragen der Besatzungspolitik, der Demontage, Reparationen, Requisitionen, Besatzungskosten oder des Staatsangehörigkeitsrechts.
Die Kolonialregierung nutzte den Aufstand, um von beteiligten und nichtbeteiligten Stämmen Reparationen zu verlangen in deren Verlauf es auch zu Landkonfiskationen kam.
Diese Rechnung berücksichtigte weder Kriegsschäden noch Verluste durch Reparationen noch die Abwertungsquote der Währungsreform, die den Angeklagten mit angelastet wurde.