Der Grundsatz, möglichst unvoreingenommen auf Ratsuchende einzugehen, kann so in der Begegnung mit fremden und unbekannten Menschen aus anderen Telefonseelsorge-Einrichtungen erlebt und eingeübt werden.
Ratsuchende haben das Privileg, die Leistung Erziehungsberatung aufgrund ihrer eigenen Entscheidung ohne förmliche Gewährung durch die Verwaltung des Jugendamts in Anspruch zu nehmen.
In welchem der Ratsuchende keine eindeutigen Fragen und Suchrichtungen formuliert und über Bildung versucht generelle Lebensprobleme oder Zäsuren anzugehen.