Durch seine Auslieferung als Amtliches Fernsprechbuch an alle Fernsprechteilnehmer erreichte es in den 1970er-Jahren eine massenhafte Verbreitung in den deutschen Haushalten.
Allerdings entfällt hier die Führung des Fernsprechbuches durch den Zugführer, stattdessen muss er nur eine Blechtafel mit der Aufschrift der Zuglaufstelle, bis zu der er die Fahrerlaubnis erhalten hat, aufklappen.
Der Rufnummer voranzustellen war eine Null als Verkehrsausscheidungsziffer und die eigentliche Ortsnetzkennzahl nach dem amtlichen Verzeichnis der Ortsnetzkennzahlen, einer Beilage zum amtlichen Fernsprechbuch.
Die Fahrwegsicherungsmeldung ist grundsätzlich vor einer Zugfahrt mit besonderem Auftrag an den Fahrdienstleiter abzugeben und im Fernsprechbuch einzutragen.