In der Frühen Neuzeit blieben Juden im Konkurrenzkampf mit Nichtjuden nur bestimmte Berufsbereiche: nichtzünftiges Handwerk (wie Metzger), Kramhandel, Pfandleihe, Kleinkreditgewerbe, Brauwesen und Schankwirtschaften, Hausierergeschäft und reisender Landhandel.
Um eine Pfandleihe zu eröffnen, muss der Antragsteller geordnete finanzielle Verhältnisse sowie eine gewerberechtliche Zulassung nach Gewerbeordnung vorweisen können.
Etwa um diese Zeit hat er wohl seine Pfandleihe aufgegeben und wurde Privatier, der sein Geld hauptsächlich in Schiffe investierte (der erste Mann seiner zweiten Frau kam aus einer Schiffseignerfamilie).
So erscheint es im Rückblick sehr naheliegend, einen Zusammenhang zwischen den wochenlangen Aktivitäten des eh schon verdächtigen Spaulding im Keller der Pfandleihe und der angrenzenden Bank zu vermuten.