Die Vermutung der Abstammung gilt für ein Kind, das entweder in der Ehe oder aber 300 Tage nach ihrer Auflösung oder Nichtigkeitserklärung geboren wurde.
Um Unklarheiten hinsichtlich der Abstammungen eines Abkömmlings zu mindern, durfte eine Frau erst 10 Monate nach der Auflösung oder Nichtigkeitserklärung ihrer Ehe erneut heiraten.
Das Protokoll informiert über frühere Eheschließungen und deren Auflösung bzw. Nichtigkeitserklärung und verdeutlicht, dass die Verpflichtungen gegenüber Angehörigen aus einer früheren Verbindung bestehen bleiben.