Mit dem Übergang vom Naturzustand zum Staat gibt der Mensch seine Unabhängigkeit zugunsten einer Unterordnung mit einem gemeinschaftlichen Vorteil auf.
Damit korrespondiert im Naturzustand ein Recht auf Selbstverteidigung gegen jene, die Freiheit, Leben und Eigentum angreifen und dadurch einen Kriegszustand zwischen Angreifer und Verteidiger herbeiführen.