Nachdem er Amerikanische Kulturgeschichte, Medienrecht und Kommunikationswissenschaften studiert hatte, absolvierte er einige Praktika bei Filmproduktionen.
Da das Medienrecht den privaten Fernsehveranstaltern liberalere Werbemöglichkeiten gestattet, haben sich Art und Form, Werbespots zu platzieren, verändert.
Seine Schwerpunkte sind rechtliche Regulierung von Märkten, insbesondere im Währungs-, Telekommunikations-, Energie- und Medienrecht, rechtswissenschaftliche Aspekte der Digitalisierung und algorithmenbasierter Anwendungen, die Grundrechtstheorie und die rechtswissenschaftliche Fachdidaktik.
Im Medienrecht sind auch Beschimpfungen oder Verspottungen sowie diffamierende Darstellungen des höchstpersönlichen Lebensbereiches grundsätzlich dem Wahrheitsbeweis zugänglich (§§ 6, 7 MedienG).
Seine Forschungsgebiete sind Bürgerliches Recht und Schnittstellen zum Medizinrecht, Datenrecht und Informationstechnologierecht, IT-Recht und Medienrecht (Gewerblicher Rechtsschutz/Immaterialgüterrecht, insb.