Das Urteil richtet sich bei beiden Varianten jedenfalls nach der Stimmenmehrheit aller Richter, wobei die Stimmen der Berufsrichter genauso viel zählen wie jene der Laienrichter.
Die Entscheidung erging nicht durch Laienrichter, sondern durch eine Juristenfakultät oder ein Obergericht, wohin die Akten zur Urteilsfällung versandt wurde.
Berufsmusiker (Berufssportler, Berufssoldaten, Berufsrichter) sind fachlich ausgebildet und werden für ihre Arbeitsleistung bezahlt, Amateurmusiker oder Laienrichter hingegen mehr oder weniger nicht.