Das Wechseln auf Kulanz erfolgt nur bei irreparablem Motorschaden in einem Zeitraum von 25 Monaten nach Kauf oder bei Fahrzeugen nicht älter als 8 Jahre und 200.000 km Laufleistung.
Ein solches Recht kann somit entweder auf Kulanz oder auf vertraglicher Basis (wenn im Mietvertrag eine entsprechende Klausel enthalten ist, was aber bei üblichen Mietverträgen selten ist) geltend gemacht werden.