Mit dem Kataster wurden aufgrund einer staatlichen Neuordnung der Grundbesteuerung sämtliche Liegenschaften in der gesamten österreichisch-ungarischen Monarchie neu vermessen und in Plänen erfasst.
Ab 1768, als die allgemeine Landesvermessung und der Steuerkataster fertiggestellt waren, waren die Reservatenkommissare gleichzeitig auch die Kataster- und Fortschreibungsbeamten der Niedergrafschaft.
Unter einer Geländeaufnahme versteht man die messtechnische Erfassung der Geländeformen (die Grenzvermessung ist hingegen Aufgabe des Katasters, die rechtliche Sicherung jene des Grundbuches).
Zum Aufgabengebiet des Kommunalverbandes zählen die Raumplanung (unter anderem die Digitalisierung des Katasters) sowie die gemeindeübergreifende Wirtschaftsförderung, hier insbesondere die Schaffung eines interkommunalen Gewerbegebietes.