Die Gemeinden sollen die Erhaltung und Pflege übernehmen – dazu müssen sämtliche Gemeinde- und Stadträte noch einem vom Land vorgefassten Grundsatzbeschluss zustimmen.
Eigentlich waren sie nach dem Stand der Militärtechnik schon zur Zeit ihres Baus veraltet, dennoch wurden sie, nach einem Grundsatzbeschluss von 1919, erst in den 1920er Jahren beseitigt.
Einem ersten Grundsatzbeschluss aus dem Jahr 1987, Knielingen an den Schienenverkehr anzuschließen, folgten zwei Planungsstopps in Jahren 1994 und 2004.