Ein Bundestagsbeschluss bestätigte die Auffassung der hannoverschen Regierung, dass das Verfassungsgesetz von 1848 den Rittern ihre Vertretung ungerechtfertigterweise geraubt habe.
Nach einem Bundestagsbeschluss von 1991 wurde das Parlamentsfernsehen aufgebaut und startete 1995 als parlamentarischer Dokumentationskanal seinen Sendebetrieb.