Gegenüber dem Reich waren die Kreisausschreibenden Fürsten im Falle eines erklärten Reichskrieges verantwortlich für die vollständige Gestellung des Kreiskontingents.
Während der Herrschaft der fränkischen Gaugrafen über den Ort wurden viele freie Bauern lehenpflichtig, da sie sich von der Gestellung zum Kriegsdienst freikauften.