Die Risikostreuung zielt allgemein darauf ab, Geldanlage- oder Vermögensrisiken möglichst zu diversifizieren, also den Gesamtbetrag auf verschiedene Betragshöhen, Laufzeiten, Formen, Fremdwährungen und Schuldner zu verteilen.
Auf Schweizer Seite betrug das Budget an Fördermitteln 7.745.000,00 €, tatsächlich ausbezahlt wurden rund 7.200.000,00 €, d. h. also ca. 93 % des zur Verfügung stehenden Gesamtbetrages.
Sie besagt, dass in jeder erdenklichen Koalition der Gesamtbetrag, den die Mitglieder gemäß der Zuteilung erhalten, mindestens so hoch wie der Wert der Koalition ist.
Auch liegt ein Versagungsgrund vor, wenn der Gesamtbetrag der Vergütungen für eine oder mehrere Nebentätigkeiten 40 Prozent des jährlichen Endgrundgehalts übersteigt.