Nur ein kleiner Teil der insgesamt ergehenden Gerichtsentscheidungen wird tatsächlich veröffentlicht, mit großen Unterschieden je nach Gerichtsinstanz.
Auf lokaler Ebene (in der Regel mehrere Gemeinden umfassend) gibt es die Friedensrichterämter und weitere der ersten Gerichtsinstanz vorgeschaltete Schlichtungsbehörden.