Allerdings kam es im Laufe der Aktion auch vor, dass bei Abwesenheit der Ärzte oder aus sonstigen Gründen der Gashahn auch vom nichtärztlichen Personal betätigt wurde.
Wie bereits erwähnt, hatten die beiden Tötungsärzte die Aufgabe den Gashahn zu öffnen und waren somit für den unmittelbaren Tötungsvorgang verantwortlich.
Allerdings kam es im Laufe der Aktion auch vor, dass bei Abwesenheit der Ärzte oder aus sonstigen Gründen der Gashahn vom nichtärztlichen Personal bedient wurde.
Die Regler der Kochfelder des Gasherdes waren aufgedreht, der zentrale Gashahn jedoch geschlossen geblieben, was möglicherweise eine Gasexplosion verhinderte.