Der Verband vertritt die Interessen aller Hebammen: Freiberufliche und angestellte Hebammen, Lehrerinnen für Hebammenwesen, Familienhebammen sowie Hebammenschülerinnen.
Nur staatlich geprüfte Lebensmittelchemiker dürfen in der amtlichen Untersuchung Lebensmittel begutachten oder als freiberufliche Sachverständige, im Auftrag der Lebensmittelhersteller, von der amtlichen Lebensmittelüberwachung gezogene Gegenproben untersuchen.
Weitere wichtige Branchen waren das Unterrichtswesen, die Öffentliche Verwaltung, das Bauwesen und der Bereich Freiberufliche/technische Dienstleistungen.
Je nach Wirtschaftszweig variiert dieser Unterschied jedoch stark, von 2 % (Abwasser- und Abfallentsorgung) bis zu 33 % (Freiberufliche, wissenschaftliche und technische Dienstleistungen).
Als freiberufliche Kunsthistorikerin arbeitete sie an verschiedenen Ausstellungen mit und publizierte zur Darstellung von Schwarzen in der Kunst sowie zu mittelalterlicher Miniaturmalerei.