Nach dem klassischen Eingriffsbegriff sind nur solche staatlichen Maßnahmen Grundrechtseingriffe, die die Merkmale Finalität, Unmittelbarkeit, Rechtsförmigkeit und Zwang erfüllen.
Wenn man hingegen neben der Kausalität auch von einer Finalität im Universum ausgeht, kann man eine Kosmologie entwickeln, die in sich stimmig (kohärent) ist.
Zunehmend als Problem erwies sich auch die faktische Vertiefung der Integration durch Erlass immer neuer rechtlicher Bestimmungen ohne abschließende Klarheit über die europäische Finalität.
Es ist aber offensichtlich, dass die Güte einer individuellen Handlung kategorial nicht vollständig erfasst werden kann (da die Finalität transzendent ist).