Sobald aber der Selbstwählferndienst eingeführt worden war, musste der Fernsprechteilnehmer diesen nutzen und konnte dadurch auch zu bestimmten Tageszeiten (vor allem nachts) von Gebührenermäßigungen profitieren.
Durch seine Auslieferung als Amtliches Fernsprechbuch an alle Fernsprechteilnehmer erreichte es in den 1970er-Jahren eine massenhafte Verbreitung in den deutschen Haushalten.
Es ermöglichte jedem Fernsprechteilnehmer, dass für ihn ankommende Anrufe automatisch zu einem von ihm vorbestimmten anderen Telefonanschluss weitergeschaltet wird.