In den 1970er Jahren, mit Aufkommen erster voll-elektronischer Vermittlungsanlagen, wurde die Möglichkeit der Fangschaltung nach und nach flächendeckend eingeführt.
Unter einer Fangschaltung versteht man umgangssprachlich das Identifizieren von anonymen Anrufern mittels eines besonderen vermittlungstechnischen Leistungsmerkmals.
Das ursprüngliche Leistungsmerkmal Fangschaltung ist in seiner eigentlichen Ausprägung (als elektronische Einrichtung in den Vermittlungsstellen) für analoge Telefonnetze im deutschsprachigen Raum nicht mehr verfügbar.